Unsere Fair-Play-Regeln
Allgemeine Geschäftsbedingungen 2011

SoundsWrite GmbH erstellt Texte und Kommunikationsdienstleistungen für Unternehmen, darunter Übersetzen, Korrekturlesen, Ghostwriting, Design und grafische Gestaltung. Unser Markt ist schnelllebig, daher wird ein Vertrag geschlossen, sobald Sie uns mit Worten, per Brief oder E-Mail bitten, für Sie tätig zu werden. Der Vertrag, den wir mit Ihnen schließen, beruht auf den Schweizer Gesetzen, auf dem gesunden Menschenverstand und auf Fair Play.

Dank dieser Politik sind wir nun schon seit zehn Jahren in diesem Geschäft tätig, ohne dass wir auch nur einmal einen Kunden auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen oder uns um eine Dienstleistung oder die Bezahlung derselben streiten mussten. Allerdings kann es, wenn unterschiedliche Auffassungen von Unternehmenskultur zusammenkommen, passieren, dass beide Seiten unter praktischem Menschenverstand und Fair Play etwas anderes verstehen. Deshalb im Folgenden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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  1. Ein Vertrag zwischen SoundsWrite und dem Kunden kommt zustande, indem ein Kunde uns mündlich oder per E-Mail-Anfrage bittet, für ihn tätig zu werden.
  2. Wir stellen unseren Kunden mindestens eine Arbeitsstunde in Rechnung. Die Rechnung versenden wir, sobald unsere Arbeit für den Kunden beendet ist, es sei denn, er stellt uns für die nahe Zukunft weitere, damit verbundene Arbeit in Aussicht.
  3. Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung muss der Kunde SoundsWrite alle für eine effiziente Auftragsbearbeitung notwendigen Materialien zur Verfügung stellen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich, Schriftvorlagen, firmeneigene Glossare und Hintergrundinformationen (Briefings, Präsentationen oder Website-Links). Sollte dies nicht der Fall sein, ist SoundsWrite berechtigt, dem Kunden den zeitlichen und materiellen Rechercheaufwand, der für die Erarbeitung notwendig ist, in Rechnung zu stellen.
  4. SoundsWrite gibt auf Verlangen ein unverbindliches Angebot ab, basierend auf einer Schätzung, Erfahrungwerten und dem vom Kunden vorgelegten Material. Möchte der Kunde ein verbindliches Angebot haben, das um höchstens +/- 10 Prozent vom tatsächlichen Preis abweicht, muss er SoundsWrite den Aufwand für Einarbeitung und Erstellung des Angebots vergüten. In jedem Falle behält sich SoundsWrite das Recht vor, dem Kunden den tatsächlichen Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen, auch wenn er den Rahmen des ursprünglichen Angebotes übersteigt. Layout-Probleme, schlecht formatierte Style-Sheets und vom Kunden gelieferte instabile oder beschädigte Dateien können ebenfalls zu zusätzlichen Kosten führen, die wir unseren Kunden berechnen müssen.
  5. Sobald Sie uns bitten, für Sie zu arbeiten, investieren wir Geld, Ressourcen und Zeit in diese Arbeit. Sollten Sie sich dazu entschließen, uns den Job nach erfolgter Auftragserteilung irgendwann wieder zu entziehen, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen den vollen, bereits geleisteten anteiligen Arbeitsaufwand und bis zu 50 % des noch nicht geleisteten Arbeitsaufwands in Rechnung zu stellen. In diesem Falle liefern wir Ihnen die bereits geleistete, teilweise beendete Arbeit ab, können aber dafür keine rechtlich verbindliche Qualitätsgarantie abgeben, da die Qualitätskontrolle bei uns immer erst am Ende der Auftragsbearbeitung erfolgt.
  6. Das Urheberrechtsgesetz besagt, dass das geistige Urheberrecht für Zeichnungen, geschriebene Texte und Übersetzungen beim jeweiligen Urheber (Zeichner, Texter oder Übersetzer) liegt, auch wenn es sich dabei um eine Auftragsarbeit handelt. Der Kunde, der die Arbeit in Auftrag gegeben hat, bezahlt für die geleistete Arbeit und erhält im Gegenzug die Verwendungsrechte im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Verwendungszwecks. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Einwilligung des Urhebers zu einem anderen, zuvor nicht vereinbarten Zweck zu benutzen, es weiterzuverkaufen oder zu verändern. Normalerweise räumen wir unseren Kunden die vollen und uneingeschränkten Verwendungsrechte ein, aber wenn ein Kunde während der Dauer eines Auftrags die Zusammenarbeit mit uns kündigt und ein anderes Unternehmen beauftragt, muss er SoundsWrite das Urheberrecht abkaufen, wenn er ein ganz oder halb fertiges Werk von SoundsWrite abändern will.
  7. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von SoundsWrite. Wir behalten uns das Recht vor, diese ohne vorherige Ankündigung zu ändern. In diesem Falle gilt diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe auf unserer Website stand.
  8. Die Entscheidung, Arbeiten von SoundsWrite zu verwenden, zu drucken und/oder zu veröffentlichen, trifft der Kunde auf eigenes Risiko.
  9. Wir bemühen uns, vereinbarte Liefertermine stets einzuhalten; sollte dies aber einmal nicht möglich sein, ist der Kunde berechtigt, den Auftrag gemäß unserer Kündigungsrichtlinie (siehe Punkt 5) zu stornieren. Falls wir auf Informationen des Kunden warten müssen, um unseren Auftrag zu erledigen, verlängern sich die Termine automatisch entsprechend.
  10. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden oder Folgeschäden, welche sich aus verspäteter Lieferung oder unberechtigter Verwendung von Texten oder Zeichnungen von SoundsWrite ergeben, es sei denn bei absichtlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von SoundsWrite.
  11. Die vorliegende Vereinbarung beruht auf den Schweizer Gesetzen. Gerichtsstand ist Tägerwilen im Kanton Thurgau.
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